Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b der Gewerbeordnung | betriebswerk Unternehmensberatung GmbH

Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b der Gewerbeordnung

Wir unterstützen Sie bei der wiederkehrenden Überprüfung Ihrer Betriebsanlagen

Jede geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge, gewerb­li­che Betriebs­an­la­ge muss, in gesetz­lich fest­ge­leg­ten Zeit­ab­stän­den, ver­pflich­tend geprüft oder über­prüft wer­den.

Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b der Gewerbeordnung
Sicherheitsfachkraft Christian Bolschetz

Für die Überprüfung von Betriebsanlagen nach §82b der GewO stellen wir Ihnen eine Sicherheitsfachkraft zur Seite.

Unser Exper­te prüft und berät, ob:

  • Ihre Betriebs­an­la­ge dem Geneh­mi­gungs­be­scheid ent­spricht
  • die in den Beschei­den fest­ge­hal­te­nen Auf­la­gen ein­ge­hal­ten wer­den
  • sons­ti­gen gewerb­li­chen Bestim­mun­gen (ca. 45 sicher­heits­tech­ni­sche und umwelt­re­le­van­ten Ver­ord­nun­gen) erfüllt wer­den
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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