NIS2 gilt ab 1. Oktober 2026 – sind Sie vorbereitet?

Mit dem österreichischen NISG 2026 entstehen ab 1. Oktober 2026 nicht nur technische Anforderungen. Betroffene Einrichtungen müssen auch nachweisen können, dass ihre Cybersicherheitsmaßnahmen geplant, umgesetzt, geprüft und dokumentiert wurden.
Wer ist konkret betroffen?
Grundsätzlich betroffen sind mittlere und große Unternehmen, die einer der im NISG 2026 definierten Einrichtungsarten bzw. einem relevanten NIS-Sektor zuzuordnen sind.
Ob ein Unternehmen als mittel oder groß gilt, wird nicht allein anhand einer einzigen Umsatz- oder Beschäftigtengrenze beurteilt. Maßgeblich sind Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme nach der europäischen KMU-Definition. Dabei können auch Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen einzubeziehen sein.
Auch kleine und Kleinstunternehmen können in besonderen Fällen unter das NISG 2026 fallen – allerdings nicht allein deshalb, weil sie in einem NIS-Sektor tätig sind. Größenunabhängig erfasst werden insbesondere bestimmte:
- Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder ‑dienste
- Vertrauensdiensteanbieter
- DNS-Diensteanbieter und TLD-Namenregister
- behördlich als wesentlich oder wichtig eingestufte Einrichtungen
- nach der CER-Richtlinie als kritisch identifizierte Einrichtungen
Die konkrete Betroffenheit muss daher immer anhand von Tätigkeit, Unternehmensgröße, Beteiligungsstruktur und möglichen Sondertatbeständen geprüft werden.
Fristen: Registrierung und Selbstdeklaration
Bereits zum Inkrafttreten betroffene Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren. Innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht ist eine strukturierte Selbstdeklaration zum Stand der umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen abzugeben.
Was in der Dokumentation nachvollziehbar sein sollte
- welche Systeme und Dienstleistungen in den Geltungsbereich fallen
- welche Risiken identifiziert und bewertet wurden
- welche Maßnahmen umgesetzt oder noch offen sind
- wer für Entscheidungen, Kontrollen und Meldungen verantwortlich ist
- wie Lieferanten sicherheitsbezogen bewertet werden
- welche Schulungen, Tests und internen Prüfungen durchgeführt wurden
Bei bestimmten Verstößen drohen wesentlichen Einrichtungen Geldstrafen. Auch die Leitungsorgane sind ausdrücklich eingebunden: Sie müssen die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherstellen und beaufsichtigen sowie an spezifischen Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
Betriebswerk unterstützt Sie bei
- NIS2-Betroffenheitsanalyse
- GAP-Analyse und Priorisierung
- Aufbau eines ISMS nach ISO/IEC 27001
- Risiko- und Maßnahmenmanagement
- Rollen, Meldeprozessen und Dokumentation
- internen Audits und Auditvorbereitung
Fällt Ihr Unternehmen unter das NISG 2026?
Verlassen Sie sich nicht allein auf Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Lassen Sie Tätigkeit, Beteiligungsverhältnisse und mögliche Sondertatbestände rechtzeitig prüfen.
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