NISG 2026 — die österreichische Umsetzung von NIS2 (EU-Rechtsrahmen für Cybersicherheit)

Setzen Sie gemeinsam mit uns die Konformität nach NIS2 und NISG 2026 für Österreich in Ihrem Umternehmen um.

Was ist die NIS2?

NIS2 ist eine EU-Richt­li­nie (2022/2555) über Maß­nah­men für ein hohes gemein­sa­mes Cyber­si­cher­heits­ni­veau in der EU. Ziel ist, dass kri­ti­sche und wich­ti­ge Orga­ni­sa­tio­nen ihre Netz- und Infor­ma­ti­ons­sys­te­me sys­te­ma­tisch gegen Cyber­ri­si­ken schüt­zen, Sicher­heits­vor­fäl­le mel­den und ihre Lie­fer­ket­ten bes­ser absi­chern.

  • Die NIS2 ist eine EU-Richt­li­nie (2022/2555) des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates.
  • Sie ist am 16. Jän­ner 2023 in Kraft getre­ten und ist von den Mit­glied­staa­ten  umzu­set­zen.
  • Die NIS2 ist eine Über­ar­bei­tung der ursprüng­li­chen NIS-Richt­li­nie vom 6. Juli 2016.
  • Öster­reich hat die Richt­li­nie natio­nal mit dem Netz- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem­si­cher­heits­ge­setz 2026 – NISG 2026 umge­setzt. Es wur­de am 23.12.2025 im Bun­des­ge­setz­blatt BGBl. I Nr. 94/2025 kund­ge­macht.
  • NISG 2026 tritt ab 1. Okto­ber 2026 in Kraft. 
  • Bei der NIS2 han­delt sich um eine EU-wei­te Rege­lung zur Cyber­si­cher­heit.
  • Sie ver­pflich­te­te die Mit­glied­staa­ten, ihre natio­na­len Cyber­si­cher­heits­stra­te­gien zu stär­ken und Mel­de­pflich­ten für Cyber-Vor­fäl­le ein­zu­füh­ren.
  • Die NIS2 för­dert eine stär­ke­re Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Mit­glied­staa­ten und ver­bes­sert die grenz­über­schrei­ten­de Zusam­men­ar­beit in Cyber­si­cher­heits­fra­gen.
  • WICHTIG! Bestimm­te Unter­neh­men müs­sen prä­ven­ti­ve Risi­ko­ma­nage­ment­maß­nah­men imple­men­tie­ren und über reak­ti­ve Mecha­nis­men für die Mel­dung von Sicher­heits­vor­fäl­len (inner­halb vor­ge­schrie­be­ner Fris­ten) ver­fü­gen.
  • Zu den wesent­li­chen Neue­run­gen gehö­ren erhöh­te Sicher­heits­an­for­de­run­gen an Unter­neh­men und stren­ge­re Sank­ti­ons­be­stim­mun­gen. 
  • Es geht dabei unter ande­rem um Risi­ko­ana­ly­sen, Sicher­heits­kon­zep­te, Maß­nah­men zur Auf­recht­erhal­tung des Betriebs, Zugriffs­kon­trol­len und die Ein­füh­rung von Mul­ti-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung.

Die Richt­li­nie betrifft öffent­li­che oder pri­va­te Ein­rich­tun­gen in kri­ti­schen Sek­to­ren, die bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len.

Sek­to­ren mit hoher Kri­ti­k­ali­tät:

  1. Ener­gie
  2. Ver­kehr
  3. Bank­we­sen
  4. Finanz­markt­in­fra­struk­tu­ren
  5. Gesund­heits­we­sen
  6. Trink­was­ser
  7. Abwas­ser
  8. Digi­ta­le Infra­struk­tur
  9. Ver­wal­tung von IKT-Diens­ten B2B
  10. öffent­li­che Ver­wal­tung
  11. Welt­raum

Sons­ti­ge kri­ti­sche Sek­to­ren:

  1. Post- und Kurier­diens­te
  2. Abfall­be­wirt­schaf­tung
  3. Che­mie
  4. Lebens­mit­tel (Pro­duk­ti­on, Ver­ar­bei­tung und Ver­trieb)
  5. verarbeitendes/herstellendes Gewer­be
  6. Anbie­ter digi­ta­ler Diens­te
  7. For­schungs­ein­rich­tun­gen

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Ihr Unternehmen ist betroffen, wenn es einem der "wichtigen" oder "wesentlichen" Sektoren angehört und mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Mitarbeitende

Sie beschäf­ti­gen min­des­tens 50 Mit­ar­bei­ten­den in Ihrem Unter­neh­men.

Jahresumsatz

Der Jah­res­um­satz Ihres Unter­neh­mens ist höher als 10 Mil­lio­nen.

Achtung!

Bestimm­te Unter­neh­men fal­len unab­hän­gig von ihrer Grö­ße in den Anwen­dungs­be­reich!
Infor­mie­ren Sie sich gleich bei uns, ob Ihr Unter­neh­men dazu gehört.

Trifft einer der Punkte zu? Dann haben Sie Handlungsbedarf!
Bedenken Sie!


Bei Nicht­er­fül­lung dro­hen emp­find­lich hohe Sank­tio­nen für betrof­fe­ne Unter­neh­men.

Die Nicht­ein­hal­tung kann zusätz­lich zu einem Ver­lust des Ver­trau­ens bei Kun­den, Part­nern und Inves­to­ren füh­ren. Ein Repu­ta­ti­ons­ver­lust kann schwer­wie­gen­de und lang­fris­ti­ge Aus­wir­kun­gen auf das Geschäft haben.

Wer sind wir?

Ein Team aus Exper­ten und Exper­tin­nen mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung, aus­ge­zeich­ne­ter fach­li­cher Kom­pe­tenz und inno­va­ti­ver zukunfts­ori­en­tier­ter Arbeits­wei­se.

Wir sind spe­zia­li­siert auf Unter­neh­mens­be­ra­tung in den ver­schie­dens­ten Berei­chen wie Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, Qua­li­täts­ma­nage­ment, Umwelt- und Ener­gie­ma­nage­ment, Arbeits- und Gesund­heits­schutz und Lebens­mit­tel­si­cher­heit.

Wir bie­ten außer­dem auch inter­ne Audi­tie­run­gen, QM-Betreu­ung, Schu­lun­gen und Trai­nings sowie vie­le wei­te­re auf Zer­ti­fi­zie­run­gen bezo­ge­ne Dienst­leis­tun­gen an.

Wie helfen wir Ihnen konkret?

Wir machen Ihr Unternehmen fit für IT-Sicherheit.
Umfassende NIS2 und NISG 2026 Expertise
Gap-Analyse und Maßnahmeplan
Umsetzung und Unterstützung
Schulung und Awareness
Wir begleiten Sie sicher zur NIS2 bzw. NISG 2026 Konformität.
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Wir sind im Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) geführt, Part­ner im Kli­ma­schutz und ein öster­rei­chi­sches Unter­neh­men.